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Zuviel Wasser

Ein kräftiges Gewitter mit Starkregen in Börnsen am 22.6.24 blieb nicht ohne Folgen.
Ein in Börnsen-Mitte befindliches Regenrückhaltebecken konnte die anfallenden Wassermassen nicht mehr kontrolliert weiterleiten.

Der für Notfälle gedachte Überlauf transportierte das Wasser zwar talwärts, doch wurde das Geröll im Bachlauf (Börnsener Graben) durch die Wassermassen eine weite Strecke weit ins Tal befördert. Der Schaden war beträchtlich -siehe Foto. Die Ursache dieser kleinen Katastrophe: Die in den letzten Jahren zunehmende Versiegelung von Flächen und das stärker und häufiger Auftreten von Starkregen. Es wird dazu führen müssen, dass Vorkehrungen gegen diese Ereignisse erfolgen sollten. Im Folgende einige beispielhafte Bilder, wo das Wasser seinen Weg geht.Das Thema Versiegelung wurde im Baurecht geregelt: hier ein Auszug.
Versiegelte Flächen auf Grundstücken
Wer ein Baugrundstück erwirbt und im Besitz einer Baugenehmigung ist, der kann bauen. Bebaubar ist in der Regel nicht das gesamte Grundstück. Nur ein Teil des Bodens darf versiegelt werden. Als Versiegelung gilt beispielsweise die bedachte Grundfläche des Hauses oder eine Garage. In Abhängigkeit des verbauten Materials zählen auch Wege, Zufahrten oder andere Flächen zu den Bodenversiegelungen.
Wie viel versiegelte Fläche ist erlaubt?
Wie viel Fläche darf versiegelt
werden?
Maßgeblich für die bebaubare Fläche eines Grundstücks ist die Grundflächenzahl (GRZ). Diese ist in der Regel im Bebauungsplan ausgewiesen und wird als Dezimalzahl ausgegeben. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass das gesamte Grundstück bebaut werden darf. In der Praxis werden Werte von 0,8 nur selten überschritten.
Rechenbeispiel (600 m2 großes Grundstück, GRZ =0,2): Grundstücksgröße x Grundflächenzahl = zulässige Grundfläche: 600 m2 x 0,2 = 120 m2. jetzt weiterlesen

Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses am 20.04.2016

Die Änderung der Satzung über die Benutzung der Waldschule und des Bürgerhauses war erneut auf der Tagesordnung, weil der diesbezügliche Beschluss vom 10.02.16 die Schlüsselübergabe, die Reinigung und das Procedere für Konfirmationen noch nicht oder noch nicht konkret genug berücksichtigte. Der Ausschuss hat daher das Amt Hohe Elbgeest gebeten, zunächst für die Gemeindevertreter eine diesbezügliche beratungsreife Satzung zu erstellen.

Frau Schneider vom Amt Hohe Elbgeest erläuterte erneut die Änderungen der Benutzungs- und Gebührensatzung für die KiTa zum August 2016. Da die Gebühren zum Teil nicht unerheblich angehoben werden müssen, taten sich jetzt weiterlesen

Bauausschuss am 27.4.2015

 Am Anfang der Sitzung teilte die Vorsitzende Frau Punert mit, dass ab jetzt, die sonst im nichtöffentlichen Teil zu behandelnden Bauanträge, öffentlich behandelt werden müssen mit der Einschränkung, dass kein Name genannt werden darf. Ein bisschen absurd, da eigentlich jeder weiß zu welcher Hausnummer welcher Name gehört. Hier tun sich Transparenz und Datenschutz weh!

Der Ausschuss war an drei Sonnabenden per Rad die drei Ortsteile abgefahren um sich ein Zustandsbild von Wegen, Gräben und Sonstigem zu machen. Die vorliegenden Protokolle wurden durchgegangen und es wurden entsprechende Umsetzungsbeschlüsse gefasst. jetzt weiterlesen